Güterzüge nach „Flankenfahrt“ entgleist

Bahnstrecken im Bereich Gladbeck West gesperrt – Bundespolizei ermittelt

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bbuHeute Morgen (26. Oktober 2013) kam es im Streckenabschnitt zwischen Gladbeck West und Bottrop Boy, im Bereich des Brückenbauwerkes Bottroper Straße, zu einem Bahnbetriebsunfall. Dabei entgleiste und stürzte ein leerer Kesselwagen sowie mehrere mit Kohle beladene Güterwaggon um. Ein Triebfahrzeugführer erlitt schwere Verletzungen und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die betroffene Strecke wurde für den Zugverkehr gesperrt.

Gegen 09:50 Uhr fuhr der Güterzug 89025 in den Bahnhof Gladbeck West ein, um in Richtung Bottrop Hbf weiterzufahren. Hierbei kam es dann zu einer sogenannten „Flankenfahrt“ mit dem in den Bahnhof Gladbeck West einfahrenden und mit Kohlenstaub beladenen Güterzug 63164.

Als der Triebfahrzeugführer die Flakenfahrt bemerkte sprang er unmittelbar vor dem Zusammenprall aus dem Führerstand der Lok im Gleisbereich. Bei dem Aufprall im Schotterbett zog er sich schwerste Verletzungen zu.

Infolge der Flankenfahrt entgleiste ein leerer Kesselwagen bei dem verursachenden Güterzug 89025 und fiel auf die Seite. Ein weiterer Kesselwagen entgleiste mit einem Drehgestell. Nach Aussage der Feuerwehr vor Ort sind aus keinem Kesselwagen Reste von Gefahrgut ausgetreten.

Bei dem von der „Flankenfahrt“ betroffenen Kohlenzug entgleisten mindestens zwei mit Kohlenstaub beladene Waggons und kippten ebenfalls auf die Seite. Weitere Waggons des Güterzuges sowie die Lok wurden seitlich aufgerissen.

Da nicht auszuschließen war, dass die Statik des Brückenbauwerkes Bottroper Straße gelitten hatte, wurde vorsorglich der Straßenverkehr gestoppt.

Einsatzkräfte der Bundespolizei übernahmen die Ermittlungen vor Ort und sicherten Beweismittel.

Die Strecke von Gladbeck West – Bottrop Hbf wurde gegen 09:50 Uhr gesperrt. Betroffen hiervon ist die S-Bahn Linie 9 (Haltern – Wuppertal), der RE 14 (Borken – Essen) und die RB 44 (Dorsten – Oberhausen).

Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes wurde über den Unfall in Kenntnis gesetzt.

Eine Schadenshöhe kann wegen des Umfanges und der Größe des Unfallortes, noch nicht benannt werden.

Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

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